1 so wird es dir guts. 5Mo 4,40 gehen.
Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen14Du sollst die Grenze5Mo 27,17; Hi 24,2; Spr 19,5.9; 22,28; 23,10; Hos 5,10; vgl. 2Mo 20,15 deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz geben will.
15 5Mo 17,6; 4Mo 35,30; Hebr 10,28; 2Kor 13,1 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
16 1Kö 21,9-10; Ps 27,12; 35,11 Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,
175Mo 17,8-9; 21,5so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den Herrn, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit sein werden.
18Und die Richter sollen es genau5Mo 13,15; 17,4; 2Chr 19,6-7; Hi 29,16 erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,
19so sollt ihr ihm das antunSpr 19,5.9; Dan 6,24-25, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrottens. 5Mo 13,6.
20s. 5Mo 17,13Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben.
21Du sollst ihn nicht verschonen5Mo 19,13; 7,16: Leben um Leben, Auge2Mo 21,23-24 um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
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