3. Mose 13 - Die Bibel (Schlachter 2000)

Kapitel 13Das Gesetz über den Aussatz

1Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:

2 , so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen.

33Mo 10,10; vgl. Spr 30,12Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht, dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

4Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen3Mo 13,5.21.26; 3Mo 13,31.33.50.54; 14,38; vgl. 4Mo 12,15,

5und am siebten3Mo 13,21.31.33; 3Mo 13,54; 14,9 Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals3Mo 13,7.27; vgl. Ps 38,4; Jes 1,5-6 sieben Tage lang einschließen.

6Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein3Mo 13,17.23.28; 3Mo 13,34.40-41; 14,8 erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein.

7Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmalss. 3Mo 13,5 zeigen.

8s. 3Mo 13,3Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz.

9Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;

103Mo 13,3-4; vgl. 2Kö 5,27sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist,

11vgl. 4Mo 12,10; 2Chr 26,19-21so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.

12Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,

13s. 3Mo 13,6und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.

143Mo 13,10-11An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein.

153Mo 13,3Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

163Mo 13,2Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen.

17Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein3Mo 13,6 erklären, denn er ist rein.

18Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür2Mo 9,9-11; 15,26 entsteht und wieder heilt,

19es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck3Mo 13,24.42; 14,37, so soll er sich dem Priester zeigen.

20Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegends. 3Mo 13,3 erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen.

21Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn siebens. 3Mo 13,5.31.50 Tage lang einschließen.

22Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein3Mo 13,3.8.11.15.20.25.27.30.36.44 erklären; denn es ist diePlage.

23Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein3Mo 13,6.17 erklären.

24Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwundevgl. Jes 3,24 erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck;

25und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck3Mo 13,4.19 weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage.

26s. 3Mo 13,4Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.

27s. 3Mo 13,22Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage.

28Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwundes. 3Mo 13,24, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde.

29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mals. 3Mo 13,3.10.19.42.53.57 hat,

30und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorfs. 3Mo 13,33, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.

31Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, siebens. 3Mo 13,21 Tage lang einschließen.

32Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar3Mo 13,30 darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut,

33so soll er sich scheren, aber den Schorfs. 3Mo 13,30; 3Mo 13,34-35.37; 14,54 soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben3Mo 13,5.21 Tage lang einschließen.

34Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, so soll ihn der Priester für reins. 3Mo 13,6 erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein.

35Greift aber der Schorfs. 3Mo 13,33 nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut,

36und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unreins. 3Mo 13,22.

37Und wenn in seinen Augen der Schorfs. 3Mo 13,33 gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.

38Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Fleckens. 3Mo 13,25 zeigen,

39und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist reins. 3Mo 13,6.

40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf3Mo 21,5; 2Kö 2,23; Jes 3,24; Am 8,10; Mi 1,16; er ist rein.

41Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er reins. 3Mo 13,6.

42Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.

43Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,

44so ist er ein aussätziger Mann und unreins. 3Mo 13,22, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.

45Der Aussätzige4Mo 12,10; 2Kö 5,1; 7,3; 15,5; Mt 8,2; 10,8; 11,5; Lk 17,12, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen4Mo 14,6; 2Sam 13,19; Esr 9,3; Hi 1,20 Kleidern einhergehen, mit entblößtem Hauptvgl. 3Mo 21,10, und seine Lippen soll er verhüllenHes 24,17.22; Mi 3,7, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!

464Mo 5,2; 12,14-15Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.

Über den Aussatz von Kleidern

47Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatzvgl. 3Mo 13,29; 14,33-34-Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen,

48es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;

49und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen3Mo 13,2.9.

50Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück siebens. 3Mo 13,5.21.31 Tage lang einschließen.

513Mo 14,44Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und ist unrein;

52und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer3Mo 14,45; vgl. 5Mo 7,25; Apg 19,19 verbrennen.

53Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,

54so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand waschevgl. 2Kö 5,10-14; Ps 51,4-9, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.

55s. 3Mo 13,52Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite.

56Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.

57Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuers. 3Mo 13,52 verbrennen.

58Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschenvgl. 2Kö 5,10-14; Ps 51,3-4; 2Kor 7,1; Hebr 9,10; Offb 1,6; 7,14, so ist es reinvgl. 3Mo 14,53.

59Das ist das Gesetzvgl. 3Mo 6,2; 7,37 über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

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